Uns ist es ein besonderes Anliegen, uns für das Wohl der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft einzusetzen.

Unser Verein setzt sich aktiv dafür ein, dass Kinder in einer sicheren und liebevollen Umgebung aufwachsen und Sport treiben können, in der ihre Rechte geachtet und ihre Bedürfnisse ernst genommen werden.

Dir als Übungsleitende haben wir deshalb wichtige Informationen zusammengetragen.

Ansprechpersonen Kindeswohl im Verein

Name Kontakt
weibliche Ansprechperson Christine Kauppert christine.kauppert@tgs-erbach.de
männliche Ansprechperson Steffen Schmidt steffen.schmidt@tgs-erbach.de

Weitere Ansprechpersonen & Kontakte
bei konkreten Vorfällen und Beratung im Verdachtsfall

Sportjugend Hessen Nummer gegen Kummer Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
069 6789 – 6961 116 111 0800 40 300 40
Kostenfreies Beratungsangebot für Sportvereine, -verbände, Eltern und Betroffene selbst Externes Beratungsangebot (Hier findest du Hilfe und Unterstützung auch unabhängig vom Kontext Sport) Unabhängige Institution der Bundesregierung zur Aufarbeitung vergangener Fälle im Sport
Weitere Informationen Weitere Informationen Weitere Informationen

Weitere Informationen findest du außerdem bei der Hessischen Turnjugend.

Sensibilisierungsvideo

Verhaltensregeln zum Kindeswohl

Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Personen vor einem falschen Verdacht als auch dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch.

  1. Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte

    Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. Das bedeutet, wenn ein(e) Trainer/in Einzeltraining für erforderlich hält, muss eine weitere Person bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offenzulassen.

  2. Keine Privatgeschenke an Kinder

    Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einer weiteren Person abgesprochen sind.

  3. Kinder werden nicht alleine in den Privatbereich mitgenommen

    Kinder und Jugendliche werden nicht alleine in den Privatbereich (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen im Privatbereich sind in jedem Fall ausgeschlossen.

  4. Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit einzelnen Kindern

    Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geduscht. Es wird nicht alleine in Zimmern gemeinsam mit einzelnen Kindern und Jugendlichen übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z. B. im Rahmen von Turnfesten, Freizeiten oder vergleichbarem sind möglich. Umkleidekabinen dürfen erst nach Anklopfen/Rückmeldung betreten werden.

  5. Keine Geheimnisse mit Kindern

    Es werden keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen geteilt. Alle Absprachen können öffentlich gemacht werden.

  6. Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern

    Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.

  7. Transparenz im Handeln

    Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Verantwortlichen abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.

Verhaltenskodex zum Schutz des Kindeswohls

Lade dir den nachfolgenden Verhaltenskodex zum Schutz des Kindeswohls herunter und lies ihn dir durch. Wenn du Fragen hast, wende dich bitte an Christine Kauppert oder Steffen Schmidt. Am Ende benötigen wir von dir die Unterschrift unter diesem Dokument.